Besuchen Sie den Yachthafen und Campingplatz am Jabeler See.
Campingplatz & Yachthafen -
direkt am Jabeler See gelegen
Sie finden den Yachthafen und Campingplatz im Zentrum der Mecklenburger Seenplatte am Westufer des Jabeler See.
Allgemeine Vertragsbedingungen des Yachthafen & Campingplatz Jabel
Allgemeine Vertragsbedingungen und Geländeordnung
- Buchung
Anfragen können telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Der Mietvertrag kommt mit der Zusendung der detaillierten Rechnung / Buchungsbestätigung zustande. Buchungsänderungen bedürfen der Schriftform. - Zahlungen
Nach Erhalt der detaillierten Rechnung / Buchungsbestätigung ist die angeforderte Anzahlung binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu leisten. Der Restbetrag wird bei Anreise erhoben. - An- und Abreise
Ankunftszeit ist jeweils am Anreisetag ab 15:00 Uhr und spätestens bis 17:00 Uhr. Eine spätere Anreise ist nur nach telefonischer Absprache möglich. Eine Anreise nach 22:00 Uhr ist nicht möglich. Am Abreisetag ist der Platz bis 11:00 Uhr zu räumen. - Nutzung des Campingstandplatzes
Der Campingstandplatz darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich fär alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Personen.
Wir versuchen die Wünsche nach einem bestimmten Camping-Stellplatz oder Bootsliegeplatz zu berücksichtigen, leider ist dies aus organisatorischen Gründen nicht immer möglich. Die Zahlung der vereinbarten Gebühren und Mieten ist nicht abhängig von einem bestimmten Camping-Stellplatz oder Bootsliegeplatz.
Die Erholung hängt wesentlich von einer ruhigen, angenehmen Atmosphäre ab. Die Verwendung von Rundfunk- und Fernsehgeräten ist so einzurichten, dass andere Campinggäste nicht belästigt werden und ist nur im Wohnwagen oder Wohnmobil mit Zimmerlautstärke erlaubt. In der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist die Mittagsruhe und von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten und jeglicher Lärm ist zu vermeiden.
Die sanitären Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in das Sanitärgebäude. Das Mitfähren, die Aufstellung und die Benutzung von Stromaggregaten jeglicher Art ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Jegliches Abgraben des Rasens und sonstige Erdausgrabungen sowie jede Beschädigung von Bäumen, Büschen und Sträuchern, Einrichtungen und Anlagen des Platzes sind verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. Offene Feuer, z. B. Lagerfeuer sind nicht gestattet.
Während des kompletten Aufenthalts haben Sie Ihren Stellplatz sauber und aufgeräumt zu halten. Unterlassen Sie das Herumliegenlassen von Lebensmitteln und Essensresten, durch die Insekten oder Nagetiere angelockt werden könnten. Beim Verlassen des Campingplatzes haben Sie den genutzten Platz zu säubern. Den Müll entsorgen Sie bitte in die dafür vorgesehenen Container. - Hunde
Hunde sind stets an der Leine zu führen; das frei laufen lassen von Hunden auf dem Campingplatz ist untersagt. Campinggäste haben dafür zu sorgen, dass ihre Hunde am Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil angebunden sind, bzw. durch sonstige geeignete Maßnahmen innerhalb ihres Stellplatzes bleiben. Ausgenommen sind Führ- und Begleithunde. Von Hunden verursachte Verunreinigungen, insbesondere Hundekot, sind vom Hundeführer umgehend zu beseitigen. - Rücktritt durch den Camping- oder Liegeplatzgast
Der Camping- oder Liegeplatzgast kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und sich aus anderweitiger Verwendung des Mietgegenstandes ergebende Einnahmen berüksichtigt. Die Höhe des Ersatzes richtet sich nach der Nutzungsgebühr. In der Regel belaufen sich die Kosten auf 20 % bei Stornierung bis 60 Tage vor vereinbarter Anreise, 60 % bei Stornierung ab 59. Tag und 100 % bei Stornierung ab 30 Tage vor vereinbarter Anreise. Der Gast hat jederzeit das Recht, einen geringeren als den pauschal berechneten Ersatzanspruch nachzuweisen. Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Stornoversicherung. Gelingt es den Stellplatz und/oder den Bootsliegeplatz anderweitig für den kompletten Zeitraum zu vermieten, werden die eingezahlten Beträge abzgl. einer Kostenpauschale in Höhe von 20 % des Preises für Stellplatz und/oder den Bootsliegeplatz und einem eventuellen Mindererlös zurückbezahlt.
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise aus persönlichen Gründen, wie z. B. Urlaubssperre, Familienfeierlichkeiten, Krankheit oder ungünstiger Witterung erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises. - Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vom Vertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn der Campingstandplatz und/oder der Bootsliegeplatz nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Campinggast alle bezahlten Beträge zurück erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Vermieter den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Campingstandplatzes und/oder des Bootsliegeplatzes zu informieren.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Gast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, den Campingstandplatz und/oder den Bootsliegeplatz vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Vermieter seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis. - Haftung
Die Benutzung des Campingstandplatzes und/oder des Bootsliegeplatzes und seiner Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, seine Anlage in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an und in den abgestellten Einrichtungen und den abgestellten Fahrzeugen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom- oder Gasversorgung entstehen. - Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Gerichtsstand ist Waren (Müritz).